Geht das wirklich? Ja, denn bulgarische Staatsangehörige haben grundsätzlich Anspruch auf deutsches Kindergeld, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Als EU-Bürger dürfen sie sich in Deutschland frei bewegen und niederlassen. Das bedeutet, dass sie Kindergeld beantragen können, wenn sie:
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in Deutschland wohnen oder
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hier erwerbstätig sind (z. B. angestellt oder selbstständig).
Auch wenn sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, kann ein Anspruch bestehen, solange sie sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten.
Wann gibt es Kindergeld?
Kindergeld kann auch gezahlt werden, wenn das Kind in Bulgarien lebt, vorausgesetzt, der Antragsteller lebt oder arbeitet in Deutschland. In solchen Fällen wird geprüft, ob im Heimatland ebenfalls Familienleistungen gezahlt werden – diese werden dann eventuell angerechnet. Da in Bulgarien kaum Kindergeld bezahlt wird, kann man dies fast vernachlässigen. Hier mehr Infos zu den Voraussetzungen für Kindergeldleistungen.
Wie hoch ist das deutsche Kindergeld im Moment?
Die Höhe des Kindergeldes beträgt derzeit 255 Euro pro Kind und Monat (Stand 2025). Früher wurde nach Anzahl der Kinder unterschiedlich viel bezahlt, das ist heute nicht mehr der Fall. Der Antrag muss bei der zuständigen Familienkasse gestellt werden, meist über ein Formular, das mit Nachweisen wie Meldebescheinigung, Geburtsurkunde und ggf. Nachweisen zur Beschäftigung eingereicht wird.
Es empfiehlt sich, im konkreten Fall Rücksprache mit der Familienkasse zu halten und evtl. einen Anwalt einzuschalten, um alle individuellen Fragen zu klären.